Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

    Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

    Beschreibung

    Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

    Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

    Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

    Ansprechpartner

    Polizeiinspektion Viechtach

    Adresse

    Hausanschrift

    Mönchshofstraße 43 a

    94234 Viechtach

    Postanschrift

    Mönchshofstraße 43 a

    94234 Viechtach

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1444131676Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9942 9404-0

    Fax: +49 9942 9404-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

    Kosten

    kostenlose Anzeigenerstattung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Körperverletzung, Mißhandlung, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English