Auszeichnung "Weißer Engel"; Einreichung einer Anregung
Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zeichnet Personen für vorbildliche Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich mit dem "Weißen Engel" aus.
Die Auszeichnung wird für langjähriges und regelmäßiges ehrenamtliches Engagement im Bereich Pflege verliehen, insbesondere für vorbildhafte häusliche Pflege. Abgrenzungsmerkmal gegenüber der "Pflegemedaille" (siehe unter "Verwandte Themen") ist, dass die Ursache der Pflegebedürftigkeit in einem "schleichenden Erkrankungsprozess" (z. B. Demenz) oder in einer "ad-hoc-Erkrankung" (z. B. Schlaganfall) liegt oder altersbedingt ist.
Die Auszeichnung besteht aus einer Ehrennadel und einer Urkunde und wird an höchstens 70 Personen im Jahr vergeben.
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet Z3 - Haushalt (Reg Schw)
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Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 04.10.2023