Auszeichnung "Weißer Engel"; Einreichung einer Anregung
Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zeichnet Personen für vorbildliche Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich mit dem "Weißen Engel" aus.
Die Auszeichnung wird für langjähriges und regelmäßiges ehrenamtliches Engagement im Bereich Pflege verliehen, insbesondere für vorbildhafte häusliche Pflege. Abgrenzungsmerkmal gegenüber der "Pflegemedaille" (siehe unter "Verwandte Themen") ist, dass die Ursache der Pflegebedürftigkeit in einem "schleichenden Erkrankungsprozess" (z. B. Demenz) oder in einer "ad-hoc-Erkrankung" (z. B. Schlaganfall) liegt oder altersbedingt ist.
Die Auszeichnung besteht aus einer Ehrennadel und einer Urkunde und wird an höchstens 70 Personen im Jahr vergeben.
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 53 – Gesundheit (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/884414920636Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Rechtsgrundlage(n)
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 04.10.2023