Angebote der Jugendarbeit Unterbreitung

    Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten

    Junge Menschen können Angebote der Jungendarbeit in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    Jungen Menschen werden zur Förderung ihrer Entwicklung erforderliche Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinzuführen.

    Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

    Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

    • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
    • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
    • arbeitswelt-, schul- und familienbezogen Jugendarbeit,
    • internationale Jugendarbeit,
    • Kinder- und Jugenderholung und
    • Jugendberatung.

    Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

    Die Gemeinde gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zum Zwecke der Förderung und Unterstützung der örtlichen Jugendarbeit.

    Antragsberechtigt sind Jugendgruppen aus der Gemeinde sowie auswärtige Jugendgruppen für Teilnehmer aus der Gemeinde.

    Zuschüsse können beantragt werden für Maßnahmen der Jugendarbeit (Jugendbildungsmaßnahmen, Jugendfreizeiten, Internationale Jugendbegegnungen und besondere Aktivitäten), Beschaffung von Arbeitsmaterialien und den Bau, die Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit.

    Näheres kann Sie den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für örtliche Jugendarbeit entnommen werden.

    Die erforderlichen Anträge sind bis spätestens 15.10. des jeweiligen Jahres beim Kreisjugendring Schwandorf mit den entsprechenden Anlagen (Belege, Teilnehmerliste, etc.) einzureichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bayerischer Jugendring

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzog-Heinrich-Straße 7

    80336 München

    Postanschrift

    Herzog-Heinrich-Straße 7

    80336 München

    Kontakt

    E-Mail: buero.praesident@bjr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7289236108209Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 51458-0

    Fax: +49 89 51458-88

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    Bezirk Oberpfalz

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    Hausanschrift

    Ludwig-Thoma-Straße 14

    93051 Regensburg

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    Postfach 100165

    93001 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-oberpfalz.de

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    Landratsamt Schwandorf (LRA SAD)

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    Hausanschrift

    Wackersdorfer Straße 80

    92421 Schwandorf

    Postfachadresse

    Postfach 1549

    92406 Schwandorf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51775782430Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9431 471-0

    Fax: +49 9431 471-444

    Internet

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    Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Viktor-Koch-Str. 4

    92521 Schwarzenfeld

    Postfachadresse

    Postfach 40

    92515 Schwarzenfeld

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@schwarzenfeld.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43996192821Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43996192821Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 9435 309-227

    Internet

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Fragen zur Jugendarbeit wenden Sie sich bitte an das Jugendamt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt, die Gemeinde, den Bezirk oder den Bayerischen Jugendring.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Freistaat Bayern als überörtlicher Träger der Jugendarbeit fördert Investitionen bei Bayerischen Schullandheimen und Jugendherbergen, die Stiftung Jugendgästehaus Dachau, das Kinder- und Jugendfernsehfestival Prix Jeunesse International, das Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem, den Ring Politischer Jugend Bayern und Fußballfanprojekte.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English