Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten
Beschreibung
Jungen Menschen werden zur Förderung ihrer Entwicklung erforderliche Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinzuführen.
Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogen Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung und
- Jugendberatung.
Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Die Gemeinde gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zum Zwecke der Förderung und Unterstützung der örtlichen Jugendarbeit.
Antragsberechtigt sind Jugendgruppen aus der Gemeinde sowie auswärtige Jugendgruppen für Teilnehmer aus der Gemeinde.
Zuschüsse können beantragt werden für Maßnahmen der Jugendarbeit (Jugendbildungsmaßnahmen, Jugendfreizeiten, Internationale Jugendbegegnungen und besondere Aktivitäten), Beschaffung von Arbeitsmaterialien und den Bau, die Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit.
Näheres kann Sie den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für örtliche Jugendarbeit entnommen werden.
Die erforderlichen Anträge sind bis spätestens 15.10. des jeweiligen Jahres beim Kreisjugendring Schwandorf mit den entsprechenden Anlagen (Belege, Teilnehmerliste, etc.) einzureichen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71442661384Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51775782430Weiterführende Informationen im BayernPortal
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92515 Schwarzenfeld
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: info@schwarzenfeld.de
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Fax: +49 9435 309-227
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
- Jugendarbeit Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Schwandorf
- Jugendarbeit Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit des Marktes Schwarzenfeld
- Jugendarbeit Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Stulln
- Jugendarbeit Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Schwarzach b. Nabburg
Verfahrensablauf
Bei Fragen zur Jugendarbeit wenden Sie sich bitte an das Jugendamt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt, die Gemeinde, den Bezirk oder den Bayerischen Jugendring.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Freistaat Bayern als überörtlicher Träger der Jugendarbeit fördert Investitionen bei Bayerischen Schullandheimen und Jugendherbergen, die Stiftung Jugendgästehaus Dachau, das Kinder- und Jugendfernsehfestival Prix Jeunesse International, das Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem, den Ring Politischer Jugend Bayern und Fußballfanprojekte.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023
Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld am 15.02.2024