Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten
Beschreibung
Jungen Menschen werden zur Förderung ihrer Entwicklung erforderliche Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinzuführen.
Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogen Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung und
- Jugendberatung.
Online-Dienste
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei Fragen zur Jugendarbeit wenden Sie sich bitte an das Jugendamt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt, die Gemeinde, den Bezirk oder den Bayerischen Jugendring.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Freistaat Bayern als überörtlicher Träger der Jugendarbeit fördert Investitionen bei Bayerischen Schullandheimen und Jugendherbergen, die Stiftung Jugendgästehaus Dachau, das Kinder- und Jugendfernsehfestival Prix Jeunesse International, das Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem, den Ring Politischer Jugend Bayern und Fußballfanprojekte.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023