Reisepass Statusabfrage

    Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand

    Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.

    Beschreibung

    Nach Beantragung eines Reisepasses wird die Bundesdruckerei GmbH von der Passbehörde beauftragt, den Reisepass zu erstellen. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.

    Der Antragsteller wird von der Passbehörde informiert, sobald der Reisepass dort zur Abholung bereit liegt.

    Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Reisepass-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Reisepass fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Herzogenaurach

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 11

    91074 Herzogenaurach

    Postfachadresse

    Postfach 1260

    91072 Herzogenaurach

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@herzogenaurach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52331217456Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52331217456Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9132 901-0

    Fax: +49 9132 901-119

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English