Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Nach Beantragung eines Reisepasses wird die Bundesdruckerei GmbH von der Passbehörde beauftragt, den Reisepass zu erstellen. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
Der Antragsteller wird von der Passbehörde informiert, sobald der Reisepass dort zur Abholung bereit liegt.
Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Reisepass-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Reisepass fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Online-Dienste
- Ansbach
- Erlangen
- Fürth
- Gemeindeverband Altmühltal (VGem) (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Aurachtal (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Burgbernheim (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Dentlein a.Forst (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Diespeck (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Ellingen (VGem) (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Gunzenhausen (VGem) (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Hagenbüchach-Wilhelmsdorf (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Hahnenkamm (VGem) (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Happurg (VGem) (Kreis Nürnberger Land, Bayern)
- Gemeindeverband Henfenfeld (VGem) (Kreis Nürnberger Land, Bayern)
- Gemeindeverband Heßdorf (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Hesselberg (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Höchstadt a.d.Aisch (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Nennslingen (VGem) (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Neuhof a.d.Zenn (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Rothenburg ob der Tauber (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Scheinfeld (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Triesdorf (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Uffenheim (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Uttenreuth (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Veitsbronn (VGem) (Kreis Fürth, Bayern)
- Gemeindeverband Velden (VGem) (Kreis Nürnberger Land, Bayern)
- Gemeindeverband Weihenzell (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Wilburgstetten (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Wolframs-Eschenbach (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Nürnberg
- Schwabach
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Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.09.2024