Reisepass Statusabfrage

    Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand

    Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.

    Beschreibung

    Nach Beantragung eines Reisepasses wird die Bundesdruckerei GmbH von der Passbehörde beauftragt, den Reisepass zu erstellen. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.

    Der Antragsteller wird von der Passbehörde informiert, sobald der Reisepass dort zur Abholung bereit liegt.

    Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Reisepass-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Reisepass fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Nabburg - Einwohnermeldeamt - Passamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberer Markt 16

    92507 Nabburg

    Postfachadresse

    Postfach 1160

    92501 Nabburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: einwohneramt@vg-nabburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7895706801392Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9433 18-0

    Fax: +49 9433 18-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English