elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

    Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel; Auskunft über gespeicherte Daten

    Sie können bei der Personalausweisbehörde Einsicht in die auf dem Chip Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten verlangen. Sie können sich diese Daten aber auch am Smartphone anzeigen lassen.

    Beschreibung

    Mit der Einführung des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels mit der eID-Funktion wurden die Voraussetzungen für die eindeutige Identifikation im Internet geschaffen. Die auf Ihrem Ausweis gespeicherten Daten können von Diensteanbietern mit gültigem Berechtigungszertifikat angefragt und genutzt werden.

    Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion von Anbietern im Internet oder von Automaten ausgelesen werden, wenn Sie mit der verschlüsselten Übermittlung durch Eingabe Ihrer PIN einverstanden sind:

    1. Familienname,
    1a. Geburtsname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Tag der Geburt,
    5. Ort der Geburt,
    6. Anschrift,
    6a. im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendeter eindeutiger Gemeindeschlüssel,
    6b Staatsangehörigkeit,
    7. Dokumentenart,
    7a. letzer Tag der Gültigkeit,
    8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen,
    9. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland,
    10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird,
    11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht,
    12. Ordensname, Künstlername.

    Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, richtet sich nach dem Berechtigungszertifikat des Anbieters des Online-Dienstes und Ihrer Zustimmung. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übermittelt.

    Alle sonstigen auf dem Chip gespeicherten Daten (dazu zählen die biometrischen Daten, also Lichtbild und Fingerabdrücke) können vom Diensteanbieter nicht ausgelesen werden.

    Auf Verlangen des Personalausweisinhabers gewährt die Personalausweisbehörde Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten. Sie müssen dazu persönlich zur Personalausweisbehörde gehen.

    Mittels der AusweisApp auf dem NFC-fähigen Smarthone bzw. eines USB-Kartenlesegerätes können Sie ebenfalls Ihre Daten über Smartphone, Computer oder Tablet einsehen und über den Anbieter dieses Online-Dienstes mit Eingabe Ihrer PIN Lesezugriff auf Ihre Daten im Ausweis erhalten. Es erfolgt keine Speicherung oder Übernahme bzw. Weiterverarbeitung Ihrer persönlichen Daten in weiterführenden Anwendungen.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    63872 Heimbuchenthal

    Postanschrift

    Hauptstr. 81

    63872 Heimbuchenthal

    Öffnungszeiten


    Öffnungszeiten der Verwaltung
    Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt/ Standesamt

     

    Ab sofort ist das Rathaus für Besucher wieder geöffnet.  Das Tragen einer Maske entfällt!
    Für Besucher ist das freiwillige Tragen einer Maske gewünscht, jedoch keine Pflicht.


    Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.

    Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.

     

    Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.

     

    Dies sind insbesondere:
    -Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
    -Meldebestätigung abholen
    -Personalausweis/Reisepass abholen
    -Führungszeugnis beantragen
    -Führerscheinbestätigung
    -Beglaubigungen

     

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.


    Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
    https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
    Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
    Mona Michler: 06092/942-115
    Anja Lang: 06092/942-116
     
    Standesamt:
    Stefanie Masur: 06092/942-114
     

    Alle anderen Angelegenheiten:

    Zentrale: 06092/942-0

    Geschäftszimmer: 06092/942-130

     

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

     

    Ihre Gemeindeverwaltung


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=84329593806Sicheres Kontaktformular

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie benötigen einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel.

    Um den Online-Dienst "Meine Daten einsehen" nutzen zu können, benötigen Sie:

    • Ihren neuen Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel mit einsatzbereiter eID-Funktion (einschließlich selbstgewählter, sechsstelliger PIN) und
    • ein USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone (Android oder iOS).
    • Zudem muss die AusweisApp oder eine andere geeignete Software installiert sein. Sie können die AusweisApp kostenlos herunterladen (siehe "Weiterführende Links").

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 17.11.2023

    Stichwörter

    Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English