elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

    Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel; Auskunft über gespeicherte Daten

    Sie können bei der Personalausweisbehörde Einsicht in die auf dem Chip Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten verlangen. Sie können sich diese Daten aber auch am Smartphone anzeigen lassen.

    Beschreibung

    Mit der Einführung des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels mit der eID-Funktion wurden die Voraussetzungen für die eindeutige Identifikation im Internet geschaffen. Die auf Ihrem Ausweis gespeicherten Daten können von Diensteanbietern mit gültigem Berechtigungszertifikat angefragt und genutzt werden.

    Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion von Anbietern im Internet oder von Automaten ausgelesen werden, wenn Sie mit der verschlüsselten Übermittlung durch Eingabe Ihrer PIN einverstanden sind:

    1. Familienname,
    1a. Geburtsname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Tag der Geburt,
    5. Ort der Geburt,
    6. Anschrift,
    6a. im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendeter eindeutiger Gemeindeschlüssel,
    6b Staatsangehörigkeit,
    7. Dokumentenart,
    7a. letzer Tag der Gültigkeit,
    8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen,
    9. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland,
    10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird,
    11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht,
    12. Ordensname, Künstlername.

    Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, richtet sich nach dem Berechtigungszertifikat des Anbieters des Online-Dienstes und Ihrer Zustimmung. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übermittelt.

    Alle sonstigen auf dem Chip gespeicherten Daten (dazu zählen die biometrischen Daten, also Lichtbild und Fingerabdrücke) können vom Diensteanbieter nicht ausgelesen werden.

    Auf Verlangen des Personalausweisinhabers gewährt die Personalausweisbehörde Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten. Sie müssen dazu persönlich zur Personalausweisbehörde gehen.

    Mittels der AusweisApp auf dem NFC-fähigen Smarthone bzw. eines USB-Kartenlesegerätes können Sie ebenfalls Ihre Daten über Smartphone, Computer oder Tablet einsehen und über den Anbieter dieses Online-Dienstes mit Eingabe Ihrer PIN Lesezugriff auf Ihre Daten im Ausweis erhalten. Es erfolgt keine Speicherung oder Übernahme bzw. Weiterverarbeitung Ihrer persönlichen Daten in weiterführenden Anwendungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadelner Hauptstraße 96

    90765 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten


    Das Bürgerzentrum Nord kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: ewo@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5236868418523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2394

    Fax: +49 911 974-2398

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten


    Ansprechzeiten: 
    Montag von 8 bis 18 Uhr
    Dienstag von 8 bis 12 Uhr
    Mittwoch von 7:30 bis 12 Uhr,
    Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr
    Freitag von 7:30 bis 12 Uhr

    Das Bürgerzentrum Süd kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: ewo@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2164310687528Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2323

    Fax: +49 911 974-2366

    Internet

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    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie benötigen einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel.

    Um den Online-Dienst "Meine Daten einsehen" nutzen zu können, benötigen Sie:

    • Ihren neuen Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel mit einsatzbereiter eID-Funktion (einschließlich selbstgewählter, sechsstelliger PIN) und
    • ein USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone (Android oder iOS).
    • Zudem muss die AusweisApp oder eine andere geeignete Software installiert sein. Sie können die AusweisApp kostenlos herunterladen (siehe "Weiterführende Links").

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.09.2024

    Stichwörter

    Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English