Luftreinhalteplan Aufstellung

    Luftreinhaltepläne; Erstellung

    Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten von Luftschadstoffen müssen Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen erstellt werden.

    Beschreibung

    In Bayern werden Entwürfe für Luftreinhaltepläne von den Regierungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen erstellt. Abweichend davon sind kreisfreie Städte selbst für die Erstellung des Plans zuständig, wenn deren Einwohnerzahl 100 000 übersteigt. Die Öffentlichkeit wird bei der Erstellung beteiligt. Die Pläne werden nach Abwägung und Würdigung der eingegangenen Einwendungen von der zuständigen Behörde veröffentlicht. Die in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind auf lokaler und kommunaler Ebene zu realisieren. Sie betreffen insbesondere den Verkehr, wie z. B.:

    • Umweltzonen,
    • Lkw-Durchgangsverkehr,
    • Verkehrsmanagement (z. B. Güterverkehrszentren, City-Logistik, dynamische Verkehrssteuerung, Parkraummanagement)
    • öffentlicher Personennahverkehr.

    Grundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen sind die Messwerte des Lufthygienischen Landes­überwachungssystems Bayern (LÜB). Es ermittelt EU-konform und repräsentativ für Bayern die Schadstoffbelastungen. Werden an einer dieser Messstationen Über­schreit­ungen­ der Immissionsgrenzwerte festgestellt, muss die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufstellen, der die erfor­der­lich­en Maß­nahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt.

    Sofern anderweitig Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten festgestellt werden (z. B. durch orientierende Messungen), muss die betroffene Kommune Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung ermitteln und umsetzen. Die Regierungen und das Landesamt für Umwelt unterstützen die Kommunen dabei fachlich.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Hinweis zur Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung: In Oberbayern sind die Stadt Ingolstadt und die Landeshauptstadt München selbst für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig. Für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 100.000 und darunter verbleibt die Zuständigkeit für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen bei der Regierung von Oberbayern.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz (Reg OB)

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    Maximilianstraße 39

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    Postanschrift

    80534 München

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    E-Mail: technischer.umweltschutz@reg-ob.bayern.de

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 18.10.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 04.01.2024

    Stichwörter

    Aktionsplan, Immissionsschutz, Luftreinhalteplan, Luftreinhalteplanung, Luftschadstoffe

    Sprachversion

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