Luftreinhalteplan Aufstellung

    Luftreinhaltepläne; Erstellung

    Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten von Luftschadstoffen müssen Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen erstellt werden.

    Beschreibung

    In Bayern werden Entwürfe für Luftreinhaltepläne von den Regierungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen erstellt. Abweichend davon sind kreisfreie Städte selbst für die Erstellung des Plans zuständig, wenn deren Einwohnerzahl 100 000 übersteigt. Die Öffentlichkeit wird bei der Erstellung beteiligt. Die Pläne werden nach Abwägung und Würdigung der eingegangenen Einwendungen von der zuständigen Behörde veröffentlicht. Die in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind auf lokaler und kommunaler Ebene zu realisieren. Sie betreffen insbesondere den Verkehr, wie z. B.:

    • Umweltzonen,
    • Lkw-Durchgangsverkehr,
    • Verkehrsmanagement (z. B. Güterverkehrszentren, City-Logistik, dynamische Verkehrssteuerung, Parkraummanagement)
    • öffentlicher Personennahverkehr.

    Grundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen sind die Messwerte des Lufthygienischen Landes­überwachungssystems Bayern (LÜB). Es ermittelt EU-konform und repräsentativ für Bayern die Schadstoffbelastungen. Werden an einer dieser Messstationen Über­schreit­ungen­ der Immissionsgrenzwerte festgestellt, muss die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufstellen, der die erfor­der­lich­en Maß­nahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt.

    Sofern anderweitig Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten festgestellt werden (z. B. durch orientierende Messungen), muss die betroffene Kommune Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung ermitteln und umsetzen. Die Regierungen und das Landesamt für Umwelt unterstützen die Kommunen dabei fachlich.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Hinweis zur Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung: In Oberbayern sind die Stadt Ingolstadt und die Landeshauptstadt München selbst für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig. Für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 100.000 und darunter verbleibt die Zuständigkeit für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen bei der Regierung von Oberbayern.

    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 9

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    Rathausplatz 4

    85049 Ingolstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: umweltamt@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2170796853438Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-2541

    Fax: +49 841 305-2543

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 18.10.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 04.01.2024

    Stichwörter

    Aktionsplan, Immissionsschutz, Luftreinhalteplan, Luftreinhalteplanung, Luftschadstoffe

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English