Außer Kraft - Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen Genehmigung / Umweltzone Einrichtung
    99108019006000, 99063026153000

    Umweltzone; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot

    In Bayern existieren grüne Umweltzonen in den Städten Augsburg und Regensburg sowie eine erweiterte grüne Umweltzone in München. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind in den genannten Städten unterschiedlich geregelt.

    Beschreibung

    Die Ausnahmegenehmigung muss bei den zuständigen Städten mit Umweltzone (München, Augsburg und Regensburg) beantragt werden (siehe "Formulare"). Unter "Weiterführende Links" erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.

    Die Ausnahmegenehmigung ist maximal ein Jahr gültig. Eine Verlängerung oder Neuerteilung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Umweltzone der Stadt in der sie beantragt wurde.

    Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Gerolzhofen (VGem) (Landkreis Schweinfurt, Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung variieren je nach Stadt; weitere Informationen entnehmen Sie bitte den verlinkten Informationen der jeweiligen Stadt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die genauen Gebühren können dem Internetangebot der Städte München, Augsburg und Regensburg entnommen werden (siehe "Weiterführende Links").

    Dokumente

    • Die erforderlichen Unterlagen und Angaben entnehmen Sie den verlinkten Antragsformularen der jeweiligen Stadt

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 10.03.2026

    Stichwörter

    Abgasnorm, Abgasschadstoffe, Abgasstandards, Ausnahmegenehmigung Feinstaubplakette, Ausnahmegenehmigung Umweltplakette, Ausnahmegenehmigung Umweltzone, Einzelausnahmegenehmigung, Euro-Norm, Partikelemissionen, partikelreduzierte Fahrzeuge, Umweltplakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English