Umweltzone; Einrichtung
Beschreibung
Umweltzonen sind Gebiete, die die Kommunen zunächst in ihrer eigenen Zuständigkeit bestimmen. Innerhalb dieser Gebiete werden "saubere" Fahrzeuge mit "freier Fahrt" belohnt, während Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß ausgesprochen werden. Eingerichtet werden die Umweltzonen bisher im Rahmen der Luftreinhaltepläne als wirkungsvolle Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität.
Die Einrichtung einer Umweltzone wird bei der Erstellung bzw. Fortschreibung eines Luftreinhalteplans öffentlich bekannt gemacht (z.B. durch Auslegung und Internet) mit der Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen einzubringen.
Grundlage der Gestaltung der Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen ist die Kennzeichnung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen nach der Höhe der Abgasemissionen in Schadstoffgruppen gemäß der Kfz-Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV). In welchem Umfang die mit Plaketten gekennzeichneten drei Fahrzeuggruppen in Umweltzonen fahren dürfen, bestimmen zunächst die betroffenen Kommunen selbst. Im Anhang 3 der Verordnung sind Fahrzeuge genannt, die von Verkehrsverboten auch ohne Kennzeichnung ausgenommen sind (z. B. Kfz, mit denen bestimmte behinderte Personen fahren oder gefahren werden, Krankenwagen, mobile Maschinen). Zusätzlich kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Verkehr mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen zu und von bestimmten Einrichtungen zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt, oder Ausnahmegenehmigungen erteilen (siehe "Verwandte Themen").
Derzeit existieren in Bayern Umweltzonen in den Städten München (seit Oktober 2008), Augsburg (seit Juli 2009), Neu-Ulm (seit November 2009) und Regensburg (seit Januar 2018). Weitergehende Informationen wie z. B. Ausnahmeregelungen können dem Internetangebot der Regierungen von Oberbayern, der Oberpfalz und von Schwaben sowie der Städte München, Regensburg, Augsburg und Neu-Ulm entnommen werden (siehe "Weiterführende Links").
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Breitbrunn a.Chiemsee (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 16.10.2024
Stichwörter
Abgasnorm, Abgasschadstoffe, Abgasstandards, Euro-Norm, Feinstaubplakette, Partikelemissionen, partikelreduzierte Fahrzeuge, Tagesmittel-Grenzwert, Umweltplakette