Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit

    Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

    Beschreibung

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch grundsätzlich nicht verbunden. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.

    Bis 19.01.2033 müssen im Übrigen nach und nach alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine (sowohl die alten grauen oder rosa Führerscheine in Papierform als auch die vor diesem Datum ausgestellten, unbefristeten Kartenführerscheine) in den neuen, befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten.

    Weitere Informationen zum erforderlichen Umtausch dieser Führerscheine sind insofern unter „Verwandte Themen“ (hier: Führerschein; Beantragung des Umtauschs ) zu finden.

    Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen gelten im Hinblick auf die Fahrerlaubnis abweichende Regelungen zur Gültigkeit (z. B. Klasse C "Lkw" und Klasse D "Busse"). Für weitere Informationen wird insofern auf Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer unter "Verwandte Themen" verwiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Straubing-Bogen - Führerscheinstelle (LRA SR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Leutnerstraße 15

    94315 Straubing

    Postfachadresse

    Postfach 463

    94304 Straubing

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr


    Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9109865457529Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 973-0

    Fax: +49 9421 973-230

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • bisheriger Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • ca. 24 Euro
    • bei Versand nach Hause und Eilbestellung per Express fallen ggf. zusätzliche Kosten an

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein verlängern, Verlängerung Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English