Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit

    Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

    Beschreibung

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch grundsätzlich nicht verbunden. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.

    Bis 19.01.2033 müssen im Übrigen nach und nach alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine (sowohl die alten grauen oder rosa Führerscheine in Papierform als auch die vor diesem Datum ausgestellten, unbefristeten Kartenführerscheine) in den neuen, befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten.

    Weitere Informationen zum erforderlichen Umtausch dieser Führerscheine sind insofern unter „Verwandte Themen“ (hier: Führerschein; Beantragung des Umtauschs ) zu finden.

    Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen gelten im Hinblick auf die Fahrerlaubnis abweichende Regelungen zur Gültigkeit (z. B. Klasse C "Lkw" und Klasse D "Busse"). Für weitere Informationen wird insofern auf Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer unter "Verwandte Themen" verwiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 6 - Sg. 63 - Fahrerlaubnisbehörde (LRA PAF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pettenkoferstr. 5

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postfachadresse

    Postfach 1451

    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.
    Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
    Mo., Do. und Fr. 8:00 - 12:30 Uhr
    Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 14:00 - 17:00 Uhr.
    Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/042748895623Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-5070

    Fax: +49 8441 27-5979

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • bisheriger Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • ca. 24 Euro
    • bei Versand nach Hause und Eilbestellung per Express fallen ggf. zusätzliche Kosten an

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein verlängern, Verlängerung Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English