Ehrenamtliche Tätigkeit Beratung und Belehrung

    Bürgerschaftliches Engagement; Beratung

    Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, können sich in ganz Bayern in Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement beraten lassen.

    Beschreibung

    Bürgerschaftliches Engagement ist eine freiwillige und unentgeltliche Zeitspende der Bürgerinnen und Bürger. Eine Betätigung ist ehrenamtlich, wenn sie freiwillig und unentgeltlich ausgeübt wird, dem Gemeinwohl dient und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. Der Ersatz von Auslagen, die ehrenamtlich Tätigen durch Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen, berührt die Unentgeltlichkeit nicht. Für die Engagementberatung stehen in Bayern Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement als engagementfeldübergreifende Infrastruktur in Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung. Aufgaben sind u.a. die landkreisweite Vernetzung von Vereinen und Initiativen, Freiwilligenkoordination, Beratung von interessierten Bürgern und Organisationen, Qualifizierungsangebote, Organisation von Fachvorträgen, Versicherungsfragen sowie eine Bedarfsermittlung vor Ort, und Öffentlichkeitsarbeit. Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten und auf der Suche nach einer geeigneten Aufgabe sind, kann Sie die Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement vor Ort dabei unterstützen. Träger, Vereine, Organisationen und Kommunen können sich an die Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement wenden, wenn Sie eine Beratung benötigen oder auf der Suche nach ehrenamtlich engagierten Personen sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olympiastr. 10

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@LRA-GAP.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69998110407Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69998110407Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 751-1

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Miesbach (LRA MB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 1 - 3

    83714 Miesbach

    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach

    Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

    Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar

    Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

    Fax: +49 8025 704-77040

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren oder suchen ehrenamtlich engagierte Personen.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich formlos an die Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Die Adressen finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Links".

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English