Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe
Beschreibung
Pflege und Erziehung der Kinder- und Jugendlichen sind das natürliche Recht der Eltern und der zuvörderst ihnen obliegenden Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Soweit erforderlich, sollen die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.
In Bayern gibt es hierzu vielfältige Angebote.
- Zentraler Ansprechpartner zur Hilfestellung und Unterstützung in belastenden Lebenssituationen sind die Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerk frühe Kindheit) der bayerischen Jugendämter. Sie bündeln die regionalen Angebote Früher Hilfen systematisch und entwickeln das KoKi-Netzwerk bedarfsgerecht weiter. Ziel ist dabei, Überforderungssituationen von Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen, damit ihnen durch zuverlässige und institutionsübergreifende Unterstützungs- und Hilfeangebote rechtzeitig begegnet werden kann.
- Zudem stehen flächendeckend in Bayern rund 180 Erziehungsberatungsstellen (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung (z. B. bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen oder familiären Belastungen).
- Sie können sich über die Angebote Früher Hilfen in Bayern über das Internet informieren (siehe unter „Weiterführende Links“).
Schreibabyberatung
Es ist völlig normal, dass Babys schreien. Nur so können sie sich ausdrücken und ihre Bedürfnisse mitteilen. Wichtig ist, dass zunächst abgeklärt wird, ob medizinische Ursachen für das Schreien des Babys verantwortlich sind. Können diese ausgeschlossen werden, können sich Eltern von einer Beratungsstelle für Eltern von Schreibabys beraten lassen. Informationen zu den einzelnen Beratungsstellen sind unter „Weiterführende Links“.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Ansbach (LRA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1502
91506 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de
De-Mail: landratsamt-ansbach@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=76109295391Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76109295391Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 468-0
Fax: +49 981 468-1119
Internet
Erziehungsberatungsstellen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9834950405106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Information, Beratung und Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnsitz zuständige Jugendamt (z. B. Koordinierende Kinderschutzstelle - KoKi - Netzwerk frühe Kindheit) oder eine Erziehungsberatungsstelle.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 11.12.2024
Stichwörter
Babys, Familienhebamme, Säuglingspflege, Schlafprobleme, Schreibaby, Schreibabyberatung, Schreibabys