Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung / staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker Anerkennung
    99150073001000, 99118017016000

    Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung der Anerkennung der Berufsqualifikation

    Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" und in Deutschland als Angehöriger eines Mitgliedstaats der EU/EWR bzw. eines Drittstaates benötigen Sie eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung.

    Beschreibung

    Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" benötigen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie eines Drittstaates eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung. Bayernweit zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Regierung von Oberbayern.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit, Verbraucherschutz und PharmazieReg OB

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39
    80538 München

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    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
    Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden individuelle Terminvereinbarungen angeboten.

    Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
    Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr

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    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=936190702679Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/936190702679Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
    • Ausbildungsnachweis (Diplom, Prüfungszeugnis, Nachweis über belegte Fächer, sonstige Befähigungsnachweise) und Nachweis über Berufserfahrung

      in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage zum Verwaltungsgericht

    Fristen

    keine

    Kosten

    ca. 150 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English