Bundestagswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags

    Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

    Beschreibung

    Die Kreiswahlvorschläge sind von den Parteien oder einzelnen Wahlberechtigten für den jeweiligen Wahlkreis aufzustellen (ein Wahlkreis besteht grundsätzlich aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt; je nach Bevölkerungszahl können Wahlkreise auch aus mehreren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten oder jeweils Teilen davon bestehen) und sind beim Kreiswahlleiter, der seinen Sitz am Landratsamt oder der kreisfreien Stadt hat, einzureichen. Dort werden die Kreiswahlvorschläge geprüft. Der Kreiswahlausschuss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Vorschläge.

    Die Landeslistenvorschläge sind beim Landeswahlleiter einzureichen.

    Ansprechpartner

    Landeswahlleiter des Freistaates Bayern (LfStat)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Str. 95

    90762 Fürth

    Postanschrift

    90725 Fürth

    Kontakt

    E-Mail: landeswahlleitung@bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7013356967188Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 98208-0

    Fax: +49 911 98208-6131

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Roth (LRA RH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinbergweg 1

    91154 Roth

    Postanschrift

    91152 Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@landratsamt-roth.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00775789429Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00775789429Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9171 81-0

    Fax: +49 9171 81-1328

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter anzeigen (siehe unter "Verwandte Themen"). Der Bundeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen.

    Ein Wahlvorschlag für eine Landesliste muss u.a. von 1 von Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens von 2.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, wenn die Partei bisher nicht im Bundestag oder einem Landtag vertreten ist.

    Ein Kreiswahlvorschlag für einen Direktbewerber im Wahlkreis muss u.a. von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, wenn er von einer im Bundestag oder in einem Landtag bisher nicht vertretenen Partei oder von einzelnen Wahlberechtigten eingereicht wird.

    Einschlägige Verlage bieten die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke an. Die für die Unterstützungsunterschriften erforderlichen amtlichen Formblätter werden ausschließlich vom jeweiligen Landeswahlleiter bzw. Kreiswahlleiter ausgegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English