Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

    Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.

    Beschreibung

    Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

    Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.

    Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0402467921189Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Verwaltungsgemeinschaft Offingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 19

    89362 Offingen

    Postanschrift

    Marktstr. 19

    89362 Offingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr


    Nach vorheriger Terminvereinbarung:

    • Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
    • Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
    • Freitag 08:00 - 12:15 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@offingen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04440680812Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8224 9697-0

    Fax: +49 8224 9697-30

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    Voraussetzungen

    Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
    • Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
    • Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.

    Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch die Bayerischen Staatsforsten bieten Brennholz zum Selbermachen an. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Forstbetrieb.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.10.2024

    Stichwörter

    Selbstwerberholz

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