Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

    Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.

    Beschreibung

    Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

    Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.

    Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0402467921189Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Stadt Neustadt a.d.Donau

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    Hausanschrift

    Stadtplatz 1

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    Postanschrift

    Stadtplatz 1

    93333 Neustadt a.d.Donau

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:

    Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@neustadt-donau.de

    De-Mail: poststelle@neustadt-do.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61664485470Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9445 9717-0

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    Voraussetzungen

    Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
    • Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
    • Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.

    Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch die Bayerischen Staatsforsten bieten Brennholz zum Selbermachen an. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Forstbetrieb.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.10.2024

    Stichwörter

    Selbstwerberholz

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