Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung
Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei kommunalen Waldbesitzern beantragen.
Beschreibung
Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.
Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.
Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0402467921189Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Markt Wellheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
91809 Wellheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@wellheim.bayern.de
De-Mail: info@wellheim.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89218681763Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8427 9911-0
Fax: +49 8427 9911-20
Internet
Markt Wellheim - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
91809 Wellheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5827286242101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8427 9911-0
Fax: +49 8427 9911-20
Voraussetzungen
Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
- Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
- Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.
Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!
Hinweise (Besonderheiten)
Auch die Bayerischen Staatsforsten bieten Brennholz zum Selbermachen an. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Forstbetrieb.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.10.2024
Stichwörter
Selbstwerberholz