Gewerbe Ummeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

    Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

    • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
    • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

    1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
    2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
    3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
    4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
    5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
    6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

    Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Stockstadt a.Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 19-21

    63811 Stockstadt a.Main

    Postfachadresse

    Postfach 1010

    63809 Stockstadt a.Main

    Kontakt

    E-Mail: info@stockstadt-am-main.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16885504730Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6027 2005-0

    Fax: +49 6027 2005-88

    Internet

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    Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kerschensteinerstraße 9

    63741 Aschaffenburg

    Postfachadresse

    Postfach 100117

    63741 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@aschaffenburg.ihk.de

    De-Mail: info@ihk-aschaffenburg.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/608744233723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 880-0

    Fax: +49 6021 880-22000

    Internet

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    Handwerkskammer für Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rennweger Ring 3

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5804

    97008 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-ufr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 30908-0

    Fax: +49 931 30908-53

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    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

    Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Stichwörter

    Gewerbe ummelden

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