Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Hinweise für Wilburgstetten (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Termine nur nach Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/600527435606Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9853 3892-0
Fax: +49 9853 3892-38
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90331 Nürnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/709410895723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 1335-1335
Fax: +49 911 1335-41335
Internet
Handwerkskammer für Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9933837435110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 5309-0
Fax: +49 911 5309-288
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 38 Gewerbeordnung (GewO)Überwachungsbedürftige Gewerbe
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gewerbeummeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeummeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 08.01.2025
Hinweise für Wilburgstetten (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten am 10.07.2024
Stichwörter
Gewerbe ummelden