Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Heiligenstadt i.OFr.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@markt-heiligenstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20886176585Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9198 9299-0
Fax: +49 9198 9299-40
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Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Adresse
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Postanschrift
95440 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: info@bayreuth.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642299787723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 886-0
Fax: +49 921 886-9299
Internet
Markt Heiligenstadt i.OFr. - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 21
91332 Heiligenstadt
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/703289910936Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9198 9299-0
Fax: +49 9198 9299-40
Handwerkskammer für Oberfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: info@hwk-oberfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9967392989110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 910-0
Fax: +49 921 910-309
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 38 Gewerbeordnung (GewO)Überwachungsbedürftige Gewerbe
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Gewerbe ummelden