Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110355
93016 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@regensburg.ihk.de
De-Mail: info@ihk-regensburg.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/742966449723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5694-0
Fax: +49 941 5694-279
Internet
Gemeinde Friedenfels - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 4
95688 Friedenfels
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@friedenfels.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/841853479763Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9683 9231-0
Fax: +49 9683 9231-31
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nikolastraße 10
94032 Passau
Kontakt
E-Mail: info@hwkno.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9950615212110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 5301-0
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 38 Gewerbeordnung (GewO)Überwachungsbedürftige Gewerbe
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 04.12.2024
Stichwörter
Gewerbe ummelden