Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

    Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Oberaurach

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 25

    97514 Oberaurach

    Postfachadresse

    Postfach 9

    97514 Oberaurach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@oberaurach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54108049660Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9522 721-0

    Fax: +49 9522 721-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainaustr. 33-35

    97082 Würzburg

    Postanschrift

    Mainaustr. 33-35

    97082 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 4194-0

    Fax: +49 931 4194-100

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Götz-Strasse 7

    97424 Schweinfurt

    Postanschrift

    Karl-Götz-Strasse 7

    97424 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 7848-0

    Fax: +49 9721 7848-650

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    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handwerkskammer für Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rennweger Ring 3

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5804

    97008 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: info@hwk-ufr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 30908-0

    Fax: +49 931 30908-53

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    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Stichwörter

    Gewerbe abmelden

    Sprachversion

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