Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Online-Dienste
- Aschaffenburg
- Gemeindeverband Aub (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Bad Königshofen i.Grabfeld (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Bad Neustadt a.d.Saale (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Ebern (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Erftal (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Heigenbrücken (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Hettstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Heustreu (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Hofheim i.UFr. (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Iphofen (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Kleinheubach (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Kleinwallstadt (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Marktbreit (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Maßbach (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Gemeindeverband Ostheim v.d.Rhön (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Saal a.d.Saale (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Schöllkrippen (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Stadtprozelten (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Wiesentheid (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Zellingen (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Schweinfurt
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Handwerkskammer für Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5804
97008 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@hwk-ufr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 30908-0
Fax: +49 931 30908-53
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Gewerbe abmelden