Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: info@bayreuth.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642299787723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 886-0
Fax: +49 921 886-9299
Internet
Handwerkskammer für Oberfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: info@hwk-oberfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9967392989110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 910-0
Fax: +49 921 910-309
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 08.01.2025
Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Oberfranken am 29.11.2024
Stichwörter
Gewerbe abmelden