Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

    Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

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    Ansprechpartner

    Markt Heiligenstadt i.OFr.

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    Marktplatz 20

    91332 Heiligenstadt i.OFr.

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    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr

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    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:45 Uhr

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    E-Mail: rathaus@markt-heiligenstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20886176585Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

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    Markt Heiligenstadt i.OFr. - Gewerbeamt

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    Hauptstraße 21

    91332 Heiligenstadt

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    Hauptstraße 21

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    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr

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    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/703289910936Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Handwerkskammer für Oberfranken

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    Kerschensteinerstr. 7

    95448 Bayreuth

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    Kerschensteinerstr. 7

    95448 Bayreuth

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    E-Mail: info@hwk-oberfranken.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9967392989110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 910-0

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    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Oberfranken am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbe abmelden

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