Anzeige Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Entgegennahme

    Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken

    Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Außerhalb von Apotheken dürfen vom Einzelhandel nur sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Betriebe und Einrichtungen haben diese Tätigkeit vor ihrer Aufnahme der Gemeinde anzuzeigen. Dies gilt auch für Personen, die diese Tätigkeiten selbständig und berufsmäßig ausüben. Auch für die Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe ist die Tätigkeit vor Aufnahme bei der Gemeinde anzuzeigen. Diese Anzeige nach dem Arzneimittelgesetz ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung bei der Gemeinde zu erstatten.

    Hinweise:
    Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer eine zur Vertretung des Unternehmers gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

    Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die Sachkenntnis besitzt.

    Die Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigem Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Als Sachkenntnisnachweis werden auch bestimmte Prüfungen und Nachweise (z.B. pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter, pharmazeutisch-technischer Assistent) anerkannt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mainaschaff

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 10-12

    63814 Mainaschaff

    Postanschrift

    Hauptstr. 10-12

    63814 Mainaschaff

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerbüro:

    Mo  08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Di   08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Mi   08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Do  08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Fr   08:00 Uhr - 12:00 Uhr  

    Bürgermeister-Sprechstunde:

    Do  16:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Terminvereinbarung unter Tel. 06021/705-11

    Kontakt

    E-Mail: gde@mainaschaff.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18663736632Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 705-0

    Fax: +49 6021 705-50

    Internet

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    Gemeinde Rothenbuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    63860 Rothenbuch

    Postanschrift

    Schloßplatz 1

    63860 Rothenbuch

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@rothenbuch.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14330083701Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6094 940-0

    Fax: +49 6094 940-23

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 19.01.2024

    Stichwörter

    Anzeigen, Arzneimittel, Einzelhandel

    Sprachversion

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