Anzeige Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Entgegennahme

    Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken

    Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Außerhalb von Apotheken dürfen vom Einzelhandel nur sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Betriebe und Einrichtungen haben diese Tätigkeit vor ihrer Aufnahme der Gemeinde anzuzeigen. Dies gilt auch für Personen, die diese Tätigkeiten selbständig und berufsmäßig ausüben. Auch für die Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe ist die Tätigkeit vor Aufnahme bei der Gemeinde anzuzeigen. Diese Anzeige nach dem Arzneimittelgesetz ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung bei der Gemeinde zu erstatten.

    Hinweise:
    Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer eine zur Vertretung des Unternehmers gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

    Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die Sachkenntnis besitzt.

    Die Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigem Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Als Sachkenntnisnachweis werden auch bestimmte Prüfungen und Nachweise (z.B. pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter, pharmazeutisch-technischer Assistent) anerkannt.

    Ansprechpartner

    Markt Ebensfeld - Haupt-, Personal- und Versicherungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rinnigstr. 6

    96250 Ebensfeld

    Postanschrift

    Rinnigstr. 6

    96250 Ebensfeld

    Öffnungszeiten

    Mo 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:15 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@ebensfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/623182743851Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9573 9608-0

    Fax: +49 9573 9608-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 19.01.2024

    Stichwörter

    Anzeigen, Arzneimittel, Einzelhandel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English