Anzeige Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Entgegennahme

    Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken

    Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Außerhalb von Apotheken dürfen vom Einzelhandel nur sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Betriebe und Einrichtungen haben diese Tätigkeit vor ihrer Aufnahme der Gemeinde anzuzeigen. Dies gilt auch für Personen, die diese Tätigkeiten selbständig und berufsmäßig ausüben. Auch für die Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe ist die Tätigkeit vor Aufnahme bei der Gemeinde anzuzeigen. Diese Anzeige nach dem Arzneimittelgesetz ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung bei der Gemeinde zu erstatten.

    Hinweise:
    Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer eine zur Vertretung des Unternehmers gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

    Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die Sachkenntnis besitzt.

    Die Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigem Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Als Sachkenntnisnachweis werden auch bestimmte Prüfungen und Nachweise (z.B. pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter, pharmazeutisch-technischer Assistent) anerkannt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Murnau a.Staffelsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Untermarkt 13

    82418 Murnau a. Staffelsee

    Postfachadresse

    Postfach 12 48

    82412 Murnau a. Staffelsee

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Einwohnermeldeamt am Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet. Termine auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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    E-Mail: rathaus@murnau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=80330321649Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 8841 476-0

    Fax: +49 8841 476-289

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 15.01.2025

    Stichwörter

    Anzeigen, Arzneimittel, Einzelhandel

    Sprachversion

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