Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund

    Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

    Beschreibung

    Nur wenn Sie gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder melden, kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihrem Kennzeichenschilder Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

    Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn ein Kennzeichenschild gestohlen wurde. 

    Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Bei dieser ist keine Vertretung durch bevollmächtigte Personen möglich.

    Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen (siehe "Kraftfahrzeugkennzeichen; Ersatz wegen Diebstahl, Verlust oder Fund" unter "Verwandte Themen"). Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

    Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Roth - Verkehrswesen - KFZ-Zulassung (LRA RH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Westring 36

    91154 Roth

    Postanschrift

    Westring 36

    91154 Roth

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    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr


    Termine nur mit vorheriger Vereinbarung
     
    Annahmeschluss KFZ-Zulassung: 15 Minuten vor Dienstende
    Annahmeschluss Ausfuhrkennzeichen: 1 Stunde vor Dienstende

    Kontakt

    E-Mail: zulassung@landratsamt-roth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6953095660512Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Stichwörter

    Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren

    Sprachversion

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