Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

    Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

    Beschreibung

    Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.

    Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.

    Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.

    Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").

    Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Kempten (Allgäu)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 29

    87435 Kempten (Allgäu)

    Postanschrift

    Rathausplatz 22

    87435 Kempten (Allgäu)

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kempten.de

    Sonstiges: https://formulare.kempten.de/frontend-server/form/alias/1/Kontaktformular_/Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57998194389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 831 115

    Fax: +49 831 2525-1026

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Anfrage: kurze schriftliche Darstellung für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    5,10 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Stichwörter

    Auskunft aus dem Fahrzeugregister, Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister, Fahrzeugregisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English