Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

    Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

    Beschreibung

    Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.

    Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.

    Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.

    Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").

    Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwabach - Melde-, Pass- und Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Nördliche Ringstraße 2c

    91126 Schwabach

    Postfachadresse

    Postfach 2120

    91124 Schwabach

    Kontakt

    E-Mail: meldeamt@schwabach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6554433184503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9122 860-121

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Anfrage: kurze schriftliche Darstellung für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    5,10 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 03.03.2024

    Stichwörter

    Auskunft aus dem Fahrzeugregister, Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister, Fahrzeugregisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English