Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft
Beschreibung
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.
Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.
Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").
Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Straubing - Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 0352
94303 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassung@straubing.bayern
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0590314005521Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 944-66222
erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Anfrage: kurze schriftliche Darstellung für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 03.03.2024
Stichwörter
Auskunft aus dem Fahrzeugregister, Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister, Fahrzeugregisterauskunft