Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft
Beschreibung
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.
Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.
Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").
Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg (LRA STA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
82317 Starnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: info@lra-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85997998431Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85997998431Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 148-77148
Fax: +49 8151 148-11160
Internet
erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Anfrage: kurze schriftliche Darstellung für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Auskunft aus dem Fahrzeugregister, Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister, Fahrzeugregisterauskunft