Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft
Beschreibung
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.
Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.
Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").
Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 1)LRA RO
Adresse
Hausanschrift
Staudhamer Feld 7 a
83512 Wasserburg a.Inn
Postanschrift
Staudhamer Feld 7 a
83512 Wasserburg a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00109127428Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8071 9227-0
Fax: +49 8071 9227-18
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 2)LRA RO
Adresse
Hausanschrift
Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim
Postanschrift
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00109127428Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 392-5353
Fax: +49 8031 392-9082
erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Anfrage: kurze schriftliche Darstellung für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 07.11.2025
Stichwörter
Auskunft aus dem Fahrzeugregister, Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister, Fahrzeugregisterauskunft