Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Beschreibung
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu - SG 23 - Verkehr, Kfz-Zulassung (Standort 1) (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1362
87713 Mindelheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/562192620638Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
Internet
Landratsamt Unterallgäu - SG 23 - Verkehr, Kfz-Zulassung (Standort 2) (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Herrenstr. 15
87700 Memmingen
Öffnungszeiten
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Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
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E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/562192620638Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8331 8203-0
Fax: +49 8331 8203-30
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
- auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
- Kosten für neue Kennzeichenschilder
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren