Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Beschreibung
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Straßenverkehrsamt (SG 31) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsamt@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4765064849339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
- auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
- Kosten für neue Kennzeichenschilder
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren