Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Beschreibung
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Kfz-Zulassungsstelle (LRA NEA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/965547630170Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9161 92-3310
Fax: +49 9161 92-91060
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
- auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
- Kosten für neue Kennzeichenschilder
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren