Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit

    Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.

    Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

    Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Staudhamer Feld 7 a

    83512 Wasserburg a.Inn

    Postanschrift

    Staudhamer Feld 7 a

    83512 Wasserburg a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 8:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:15 Uhr - 12:00 Uhr

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8071 9227-0

    Fax: +49 8071 9227-18

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    Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Äußere Oberaustraße 4

    83026 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 100465

    83004 Rosenheim

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 392-5353

    Fax: +49 8031 392-9082

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    • Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
    • auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
    • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
    • ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
    • Kosten für neue Kennzeichenschilder

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Stichwörter

    Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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