Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Beschreibung
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Staudhamer Feld 7 a
83512 Wasserburg a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8071 9227-0
Fax: +49 8071 9227-18
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 392-5353
Fax: +49 8031 392-9082
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
- auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
- Kosten für neue Kennzeichenschilder
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren