Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens

    Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.

    Beschreibung

    Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.

    Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.

    Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Erlangen-Höchstadt (LRA ERH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nägelsbachstr. 1

    91052 Erlangen

    Postfachadresse

    Postfach 2520

    91013 Erlangen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34442570404Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9131 803-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 04.04.2024

    Stichwörter

    Grünes Nummernschild

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