Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens

    Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.

    Beschreibung

    Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.

    Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.

    Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Zulassungsbehörde (KFZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Die KFZ-Zulassungsbehörde kann mit und ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Das Straßenverkehrsamt stellt Montag bis Freitag, täglich etwa um 9.30 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen der Behörde in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3049212515500Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2276

    Fax: +49 911 974-2271

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Bei finanzierten Fahrzeugen empfiehlt die Stadt Fürth, vor dem Besuch in der Zulassungsbehörde nachzufragen, ob die Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits eingetroffen sind. Alle Informationen dazu.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 01.10.2024

    Stichwörter

    Grünes Nummernschild

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