Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens

    Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.

    Beschreibung

    Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.

    Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.

    Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hof - Kfz-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Erlhofer Str. 75

    95032 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 1665

    95015 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:15 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@stadt-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/780102267190Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 815-1800

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Stichwörter

    Grünes Nummernschild

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