Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens

    Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.

    Beschreibung

    Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.

    Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.

    Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 6 - Sg. 63 - Zulassungsbehörde (Standort 1) (LRA PAF)

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    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

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    E-Mail: zulassung@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/093082226623Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 6 - Sg. 63 - Zulassungsbehörde (Standort 2) (LRA PAF)

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    Hausanschrift

    Donaustraße 23

    85088 Vohburg

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    Donaustraße 23

    85088 Vohburg

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

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    E-Mail: zulassung@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/093082226623Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Stichwörter

    Grünes Nummernschild

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