Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.
Beschreibung
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.
Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.
Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Referat 42-2 Zulassungsbehörde (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-ffb.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6458613056115Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-799
Fax: +49 8141 519-848
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Grünes Nummernschild