Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens

    Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.

    Beschreibung

    Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.

    Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.

    Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiechertstraße 1

    85055 Ingolstadt

    Postanschrift

    Wiechertstraße 1

    85055 Ingolstadt

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsamt@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7806350293442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-1756

    Fax: +49 841 305-1754

    Internet

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    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Stichwörter

    Grünes Nummernschild

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